Tipps für Bewerber

Gerade in Arbeit ...

...

 

Speziell Bewerber, die direkt über das Jobcenter an eine, von einer Sekte betriebenen Firma vermittelt werden, stossen auf ein nicht zu unterschätzendes Problem. Eine Ablehnung des Jobangebots ist in der Regel nicht zulässig und kann zu einer Sperre beim Jobcenter führen. Hier kann nach Aussage der Arbeitsagentur nur der jeweilige Fallmanager der Jobagentur entscheiden, ob ein Jobangebot bei einer, von einer Sekte betriebenen Firma angenommen werden muss. 

Besonders hier ist es ratsam, im Verdachtsfall möglichst viele fundierte Fakten über das zweifelhafte Unternehmen dem Sachbearbeiter im Jobcenter vorlegen zu können. Im Zweifel sollten Sie umgehend mit einem Sektbeauftragten (möglichst in Ihrer Gegend) Kontakt aufnehmen und eventuell einen Anwalt hinzuziehen.